Feedback
In der Arbeit mit den Jugendlichen streben wir als zentrales Ziel an, ihre Kompetenzen so zu entwickeln, dass sie in der Lage sind, ihre Lebensverhältnisse und -prozesse in Selbstverantwortung zu gestalten. Dazu ist es nötig, ihre sozialen, emotionalen und kognitiven Fähigkeiten zu stärken, sie sozial zu integrieren und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung zu befähigen. Gemeinsam mit ihnen entwickeln wir eine realistische, persönliche, schulische bzw. berufliche Zukunftsperspektive.
Zielgruppe
Es können Jugendliche und junge Erwachsene mit körperlichen, seelischen und/oder sexuellen Gewalterfahrungen im Alter von 15 bis 21 Jahren (im Einzelfall auch jünger) aufgenommen werden. Sie erhalten professionelle Hilfe und Unterstützung bei der Verarbeitung traumatischer Erfahrungen. Außerdem können Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr betreut werden, die aus den verschiedensten Gründen nicht in ihrer Herkunftsfamilie oder in ihrem sozialen Umfeld leben können und eine umfassende pädagogische Betreuung und Förderung benötigen. Ausschlusskriterien sind alltagsbestimmender Alkohol- bzw. Drogenkonsum. Die Jugendlichen müssen eine Bereitschaft zur Betreuung zeigen und eine gewisse Reife zur Bewältigung des Alltags und des Lebens in einer Gruppe mitbringen bzw. dem gegenüber aufgeschlossen sein.
Rechtsgrundlagen: §§ 34, 35a i. V. m. § 41 SGB VIII
Alle Kommentare ausklappen