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Ourchild e.V.

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Einrichtungs- & Projekt-Informationen

1. Zweck des Vereins ist: a) die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO), die Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO) in aller Welt als gemeinnützige Zwecke. Dies erfolgt insbesondere durch · Sorge für geistige und körperliche Entwicklung · Sorge für Nahrung, Kleidung und Unterkunft · Gesundheitsvorsorge, Gesundheitserziehung und -aufklärung · Schul- und Berufsausbildung · Projektarbeit im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe, welche im Rahmen eines ganzheitlichen Projektverständnisses die Familien unterstützter Kinder oder Gemeinschaften solcher Familien bis hin zu ganzen Dorf- und/oder Stadtgemeinschaften einbezieht, um solchermaßen der sozialen sowie moralischen Verarmung dieser Gemeinschaften entgegenzuwirken und damit die Lebensund Überlebenschancen der einzelnen Kinder zu verbessern trachtet. Durch Vernetzung der Projekte im Sinne eines fortwährenden Erfahrungs- und Wissensaustausches und Weiterbildung der in der Projektarbeit tätigen Personen sollen die Ziele - unter möglichst optimaler Ausnutzung vorhandener finanzieller, personeller sowie geistiger Ressourcen - Optimierung der jeweiligen Projektarbeit - Übertragung von Erkenntnisgewinnen auf Neuprojekte im Sinne einer ganzheitlichen und interaktiven Projektarbeit angestrebt werden. b) die Förderung hilfsbedürftiger Personen (Förderung mildtätiger Zwecke gem. § 53 AO) und des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO) auf Antrag von gemeinnützigen Organisationen, Institutionen oder Personen durch Spenden und bei Bedarf damit verbundene Öffentlichkeitsarbeit. Hierbei sollen ausschließlich Personen i.S. des § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes (§ 53 Nr. 1 AO) und/oder aus wirtschaftlichen Gründen (§53 Nr. 2 AO) auf die Hilfe anderer angewiesen sind, unterstützt werden. c) die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit d) Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung über die Hintergründe von Not und Ungerechtigkeit, um damit die internationale Gesinnung und Völkerverständigung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 AO) und das Interesse und Verständnis für die Probleme Not leidender Kinder und Jugendlicher zu fördern und die gegenseitige Verantwortung der Völker füreinander bewusst zu machen.

2. Der Verein kann seine Aufgaben, insbesondere die Durchführung, Betreuung und Kontrolle der Projekte in und außerhalb Deutschlands durch andere gemeinnützige und / oder gemeinnützig tätige Tätigkeitsbericht OURCHILD e.V. 2014 4 Körperschaften und Hilfspersonen vor Ort wahrnehmen lassen, sofern sichergestellt ist, dass der Zweck des Vereins strikt beachtet wird. In diesem Falle wird die Qualität der Durchführung durch regelmäßige, in der Regel jährliche, Berichterstattung und Kontrolle der finanziellen Durchführung von Seiten der Partnerorganisation sichergestellt.

3. Der Verein ist berechtigt, mit anderen Organisationen bei der Verfolgung seiner satzungsmäßigen Zwecke zu kooperieren und Gemeinschaftsprojekte durchzuführen, ist hierbei aber in seiner Arbeit, Verantwortung und der Entscheidung über den Einsatz von Spendengeldern selbständig und unabhängig. Gemeinnützigkeit, Mitglieder, Vereinsgremien Zuständiges Finanzamt Der Verein wird unter der neuen Steuernummer 162/142/00426 beim Finanzamt Jena geführt. Die anfallende Lohnsteuer wurde unter der Betriebsnummer 67 29941 an das Finanzamt Jena abgeführt. Gemeinnützigkeit Der Verein Ourchild e.V. hat einen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Jena Gera zur Körperschafts- und Gewerbesteuer vom 29.12.2014 für die Jahre 2010, 2011 und 2012 erhalten. Für das Berichtsjahr 2013 liegt die Gewinnermittlung vom Steuerbüro Dr. Muth & Partner GbR vor.

Die Organisation „Ourchild e. V.“ wird ehrenamtlich durch vier Vorstandsmitglieder geführt und beschäftigte 2014 eine Teilzeitkraft sowie eine freiberufliche Beraterin. In die Arbeit sind zusätzlich Ehrenamtliche mit eingebunden. Der Verein verfügt über zwei Arbeitsplätze in einem Gemeinschaftsbüro, für die er keine Miete zahlen muss. Er verfügt über einen eigenen Telefonund Faxanschluss und betreibt eine eigene Homepage.  Der wissenschaftliche Beirat OURCHILD gründete im Jahr 2007 einen wissenschaftlichen Beirat, um das Thema „Kindersoldaten“ in die Öffentlichkeit zu bringen und ein Experten-Netzwerk aufzubauen.

Im wissenschaftlichen Beirat sind vertreten, Christine Lieberknecht (ehem. Ministerpräsidentin Thüringen), Erfurt; Prof. Christine Brückner, Berlin; Prof. Thomas Sauer, Jena; Tiago De Oliveira Pinto, Weimar; Marion Schneider, Auerstedt Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Einrichtungen: Spendenempfänger sind die größtenteils langjährigen Projektpartner: · Instituto Brasileiro de Inovacoes em Saude Social (IBISS), Brasilien · Peruvian Amazon Conservation (PAC), USA · die Weißen Väter, Tansania · das Nationalmuseum in Butare, Ruanda sowie · das Ministry of Labour - Invalids and Social Affair, Volksrepublik Vietnam. · Earthkeepers, USA · ASSOCIATION LAONG-TAA ME/MEMER (ALTEM), Ouagadougou, Burkina Faso · Das Volk der Marubo, Brasilien · Centro de Estudos Indígenas da Bacia Amazônica (CEIBA), Brasilien · Cheesefondue-Gruppe Lokale Kontakte bestehen derzeit mit dem SG Medizin Bad Sulza, dem größten Verein Bad Sulzas. Außerdem bestehen Kontakte und Projektzusammenarbeit mit Bildung, Beratung Beschäftigung e.V. (bbb e.V.) Apolda, der Grundund der Toskanaschule Bad Sulza, der WernerSeelenbinder-Schule Apolda, dem Berggymnasium Apolda, sowie dem Förderzentrum Sehen Weimar

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Ourchild e.V.
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99518 Bad Sulza

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