Für Gutscheine wird keine Prämie gezahlt.
Seit dem 01. Februar 2017 werden auch Prämien aus Buchkäufen bei bücher.de weitergegeben! Ein Urteil des Bundesgerichtshofs hat Klarheit geschaffen, dass die Weitergabe als Spende nicht gegen die Buchpreisbindung verstößt, da der Käufer selbst keinen unmittelbaren Nutzen im Sinne eines Rabatts hat. Dies gilt auf Schulengel.de jedoch ausschließlich, wenn der Kontoempfänger der Einrichtung den Status der Gemeinnützigkeit nachgewiesen hat.
Das Urteil können Sie hier nachlesen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=77051&pos=0&anz=590
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