Für Gutscheine wird keine Prämie gezahlt.
Seit dem 01. Februar 2017 werden auch Prämien aus Buchkäufen bei bücher.de weitergegeben! Ein Urteil des Bundesgerichtshofs hat jetzt Klarheit geschaffen, dass die Weitergabe als Spende nicht gegen die Buchpreisbindung verstößt, da der Käufer selbst keinen unmittelbaren Nutzen im Sinne eines Rabatts hat. Das Urteil können Sie hier nachlesen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=77051&pos=0&anz=590
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